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Die meisten empfinden sie als Landplage, manch ein Fan öffentlicher-rechtlicher Sender als notwendiges Übel und aus Sicht der öffentlich-rechtlichen Sender und manch eines Medienpolitikers sind sie wohl unverzichtbar: Die Spione der Gebühren-Einzugszentrale, kurz: GEZ. Welt Online erläutert in einem Artikel, was die Gebührenfahnder dürfen und was nicht. Der Artikel enthält viele Binsenweisheiten und wirft einmal mehr einen Blick hinter die Datenbeschaffung der GEZ:
„Wenn ein Beauftragter klingelt, muss man ihn nicht reinlassen und sich auch nicht in ein Gespräch verwickeln lassen“, erklärt Voß. Wie bei Anrufen gelte aber auch hier, dass man grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet sei. Der Beauftragte kann laut der Verbraucherschützerin auch selbst ein Gerät anmelden, wenn er entsprechende Anhaltspunkte hat. „Er kann auch die Nachbarn befragen“, ergänzt Voß. Niemand müsse aber über Nachbarn Auskunft geben.
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